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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Reiseservice – Stadtführungen Heiko Kleff, im folgenden Veranstalter genannt, für die Durchführung von Stadtführungen und Reiseleitungen. Stand: Januar 2010
1. Anmeldung und Abschluß des Vertrages
Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt. Die Honorare enthalten keine Mehrwertsteuer.
2. Leistungen
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der erteilten Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Stadtführung/ Reiseleitung darf nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde wird vom Veranstalter umgehend darüber informiert.
3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.
4. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Führung/ Reiseleitung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder die bis zum Abschluß der Führung/ Reiseleitung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
5. Stornierung durch den Kunden
5.1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Eine kostenfreie Stornierung ist für den Kunden bis zum 40. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung möglich.
Die Stornierung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingeht.
Die Stornierung muß vom Kunden schriftlich erklärt werden. Der Veranstalter behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.2. Storniert der Kunde nach dem 40. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung,so fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30.00 € an.
5.3. Wird eine vereinbarte Führung/Reiseleitung nicht in Anspruch genommen, ohne daß mindestens sechs Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche Stornierung durch den Kunden erfolgt, wird dem Kunden ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
6. Bezahlung
6.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Preis unmittelbar nach der Führung/ Reiseleitung vom Besteller bzw. dessen Beauftragten direkt und in bar an den Stadtführer/ Reiseleiter bezahlt.
6.2. Anfallende Eintrittsgelder und Fahrtkosten für Verkehrsmittel sind von den Gästen selbst zu tragen, es sei denn, im abgeschlossenen Vertrag ist eine andere Regelung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden schriftlich vereinbart worden.
6.3. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt mit dem Eintreffen der zu führenden Gäste, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.
6.4. Der Stadtführer/ Reiseleiter ist verpflichtet, eine Wartezeit von 60 Minuten ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung einzuhalten.
6.5. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muß zwischen den Gästen und dem Stadtführer/ Reiseleiter vereinbart werden, ob - falls der Stadtführer/ Reiseleiter anderen Verpflichtungen nachkommen muß - die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer realisiert werden kann.
6.5.1. Wird die Führung verkürzt, fällt das vereinbarter Honorar in voller Höhe an.
6.5.2. Wird die Führung über die ursprünglich vereinbarte Dauer realisiert, so berechnet sich das Honorar aus dem vereinbarten Honorar zuzüglich der Wartezeit.
6.6. Wünscht der Kunde während der Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch den Stadtführer/ Reiseleiter, so hat der Stadtführer/ Reiseleiter das Recht, ein entsprechend höheres Honorar zu fordern. Gleiches gilt auch, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitumfang auf Wunsch des Kunden um mehr als 30 Minuten überschritten wird.
6.7. Üblicherweise beginnt die bestellte Leistung in Eisenach bzw. an einem zentral gelegenen Ort im Stadtzentrum von Eisenach. Wünscht der Kunde jedoch, daß die Gäste an einem außerhalb gelegenen Ort abgeholt werden sollen, so wird eine Fahrtkostenpauschale von mindestens 25.00 € je angefangener Stunde berechnet. Gleiches gilt für die Begleitung der Gruppe zum Endpunkt der Leistung, sofern dieser außerhalb liegt.
7. Ausschluß
Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzugeben, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
8. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden/ Störungen zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Stadtführung/ Reiseleitung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Stadtführung/ Reiseleitung dem Vertrag nach enden sollte.
9. Haftung
9.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Stadtführung/ Reiseleitung entsprechend dem vereinbarten Vertrag.
9.2. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln.
10. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Der Besteller einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an den Reiseservice – Stadtführungen Heiko Kleff an.